AGB
CUNO Fleetservices | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die CUNO Fleetservices GmbH (hiernach auch: „CUNO“ oder „Anbieter“) Joachimsthaler Str. 19, 10719 Berlin, bietet spezialisierte Dienstleistungen im Bereich der Überführung von Kraftfahrzeugen an. CUNO erbringt ihre Leistungen vorbehaltlich einer im jeweiligen Einzelfall getroffenen Individualvereinbarung ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird widersprochen.
CUNO erbringt ihre Leistungen im Wesentlichen für Unternehmer, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht gegenüber Verbrauchern. Für Vereinbarungen mit Verbrauchern gelten die Regelungen im Abschnitt „Verbraucher“ unter Nr. 9. dieser AGB vorrangig. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Lieferung und Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1. Allgemeine Regelungen
1.1 Auftragserteilung
CUNO erbringt Leistungen aufgrund zwischen ihr und dem Kunden jeweils vereinbarter Einzelbeauftragungen (hiernach auch: „Einzelauftrag“). Einzelaufträge werden in Textform oder im Wege der digitalen Beauftragung erteilt.
Für die digitale Bestellabwicklung stellt CUNO dem Kunden den Zugang zu einem Serviceportal zur Verfügung. Der Kunde wird die ihm bereitgestellten Zugangsdaten geheim halten und nur autorisierten Personen bereitstellen. Bei Entfall der Autorisierung sperrt der Kunde (sofern bereitgestellt) den Zugang zum Portal bzw. informiert den Anbieter entsprechend. Alle mit den Zugangsdaten des Kunden erteilten Beauftragungen gelten als von ihm autorisiert. Der Kunde wird CUNO über ein Abhandenkommen und/oder einen unbefugten Zugriff auf seine Zugangsdaten unverzüglich informieren.
Für Bestellungen über das Portal gilt: der Kunde gibt seine Vertragserklärung ab, indem er die Schaltfläche „Zahlungspflichtig Buchen“ betätigt und so seine Anfrage an uns übermittelt. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die von ihm eingegebenen Daten jederzeit ändern, einsehen und Eingabefehler korrigieren. Der Antrag des Kunden kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Gegenüber Unternehmern können dieser AGB auch in anderer Form einbezogen werden und gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für alle künftigen Bestellungen des Kunden, auch wenn sie mich nochmals erwähnt werden.
Der Einzelauftrag ist verbindlich erteilt, wenn CUNO einen Auftrag des Kunden angenommen hat. Die von CUNO auszuführenden Leistungen gelten vorbehaltlich abweichender Absprache als Dienstleistungen im Sinne des des Dienstvertragsrechts gemäß §§ 611ff BGB).
1.2 Stornierung
Der Kunde hat das Recht, erteilte Beauftragungen bis zu 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Beauftragung zu stornieren. Beauftragungen mit Auftragsbeginn Montag sind bis spätestens am vorangehenden Freitag, 16 Uhr kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung hat in Textform zu erfolgen. Spätere Stornierungen sind nur bei Übernahme der gesamten vereinbarten Vergütung durch den Kunden möglich. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt, Beauftragungen zu stornieren, wenn sie aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden können. Dies sind insbesondere:
- höhere Gewalt, Streiks, Pandemieereignisse
- Ausfall vorgesehener Fahrer trotz rechtzeitiger Beauftragung, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen
- Ausfall zur Anfahrt genutzter Verbindungen und Verkehrsmittel
Soweit möglich und zulässig, werden wir den Kunden in solchen Fällen vor einer Stornierung unsererseits eine Verschiebung anbieten.
1.3 Mitwirkung
Der Kunde wird CUNO alle notwendigen Informationen zur Vertragsdurchführung rechtzeitig und vollständig bereitstellen. Hierzu gehören insbesondere:
- Ort, Zeit und Modalitäten der Abholung und Ablieferung
- Fahrzeugtyp
- alle bekannten Besonderheiten in Bezug auf den Auftrag und das Fahrzeug, die für den Auftrag relevant sind. Dies sind insbesondere alle Faktoren, die wesentlichen Einfluss auf die Ausführung des Auftrags, die Verkehrssicherheit und Bedienbarkeit des Fahrzeugs sowie die Durchführung der Übernahme und Abgabe haben können. Hierzu gehören auch Besonderheiten der Bedienung, die sich aus Fahrzeugtyp Modell ergeben und deren Kenntnis für die Ausführung des Auftrags wesentlich ist
- witterungsentsprechende Bereifung
Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von CUNO in angemessenem Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle für die jeweilige Leistung in seiner Sphäre erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere:
- eine angemessene Einweisung des Fahrers bei Übergabe des Fahrzeugs in dessen Besonderheiten
- die Übergabe des Fahrzeuges mit allen für die Durchführung der Überführung erforderlichen Nachweisen, Unterlagen, Dokumenten, Daten, Schlüsseln und Informationen
- die unverzügliche Information des Kunden über für die Ausführung des Vertrags relevante Ereignisse während der Ausführung des Vertrags, beispielsweise notwendig werdende Änderungen oder das Bekanntwerden von Ausführungshindernissen auf Kundeseite
Soweit der Kunde CUNO erforderliche Voraussetzungen ganz oder teilweise vorenthält oder mangelhaft erbringt, ist er für die sich daraus ergebenden Folgen verantwortlich und hat CUNO entstehende Wartezeiten gesondert zu vergüten. Vereinbarte Leistungstermine verschieben sich in diesem Fall entsprechend um die Dauer der Verzögerung.
1.4 Ansprechpartner
Der Kunde benennt einen für die jeweilige Leistung verantwortlichen Ansprechpartner, der während der regulären Geschäftszeiten (werktags von 10 bis 18 Uhr) kurzfristig erreichbar sein muss und Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
1.5 Leistungsänderungen/Ausfälle
Jede nachträgliche Änderung von Gegenstand Art und Umfang der Vertragsleistung bedarf der Zustimmung von CUNO. Änderungen werden in Textform vereinbart. Durch Änderungen und/oder kundeseitige Verspätungen entstehende Wartezeiten sowie sich daraus ergebenden Mehraufwand vergütet der Kunde nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB. Bei Leistungsausfall aus nicht von CUNO zu vertretenden Gründen, insbesondere bei nicht fahrbereitem Fahrzeug bei Abholung (z.B. nicht witterungsentsprechende Bereifung, nicht zugelassen, nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher, kein gültige Hauptuntersuchung) ist hat der Kunde die gesamte vereinbarte Vergütung zuzüglich der verursachten Mehrkosten und der Vergütung für Wartezeit zu entrichten.
Wir sind berechtigt, angemessene Mehrkosten zu berechnen bei:
- nicht von uns verursachten Mehraufwendungen der Anreise, wie z.B. Taxikosten, infolge von Streiks, Verspätungen, Ausfällen oder nicht vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln
Mehraufwendungen aufgrund einer schlechten Verkehrsanbindung (Fußweg mehr als 20 Minuten oder Entfernung mehr als 2 Kilometer) von der am nächsten gelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels) des Abholortes; Für die Anfahrt gilt hierbei für uns das Prinzip der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Termine. Mehrkosten für eine Anfahrt mit dem Taxi sind vom Kunden zu erstatten, wenn eine günstigere Anreise zum vereinbarten Termin der Abholung des Fahrzeugs mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen des vereinbarten Zeitplans nicht sicher zur Verfügung steht.
Wir sind darüber hinaus berechtigt, kleinere Schäden oder Mängel (Beseitigungskosten bis zu Euro 120 inklusive Mehrwertsteuer), welche sich erst nach Abholung des Fahrzeugs zeigen und welche einer erfolgreichen, sicheren und zeitgerechten Ausführung der Überführungsfahrt entgegenstehen, durch eine Fachwerkstatt oder eine vergleichbar qualifizierte Einrichtung (beispielsweise ADAC) auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Dies betrifft insbesondere die Reparatur von Reifen oder Ventilen, das Ersetzen ausgefallener Leuchtmittel und vergleichbare Pannen-Maßnahmen, das Nachfüllen fehlender Schmierstoffe etc.
1.6 Leistungsgegenstand und Informationen
Für die hinreichende Spezifizierung der jeweiligen Leistung ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Kunde zuständig. CUNO ist nicht zu vorvertraglicher Prüfung und Beratung verpflichtet. Sind Angaben oder Anweisungen des Kunden nach Kenntnis von CUNO unklar, unvollständig, fehlerhaft oder objektiv nicht ausführbar, wird CUNO dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Sich daraus ergebende Einschränkungen, Verschiebungen oder Leistungsänderungen gehen zulasten des Kunden.
CUNO kann alle Mitteilungen und Informationen des Kunden als vollständig und richtig unterstellen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet, wird den Kunden jedoch auf erkannte Lücken und Unrichtigkeiten hinweisen.
1.7 Personal
CUNO ist bei der Auswahl eingesetzten Personals vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen im Einzelfall grundsätzlich frei. In keinem Fall treten die Mitarbeiter von CUNO in ein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht für Mitarbeiter von CUNO obliegt ausschließlich CUNO. Inhaltliche Anforderungen oder Mitteilungen mit wesentlicher Auswirkung auf die Vertragsleistung sind ausschließlich über die unter obiger Ziffer 1.4 bezeichneten Ansprechpartner abzustimmen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Änderungen von Vertrag oder Leistung.
1.8 Serviceportal
Das Serviceportal von CUNO wird grundsätzlich durchgehend an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden bereitgestellt. CUNO gewährleistet jedoch nicht die erfolgreiche Abrufbarkeit und Bereitstellung im jeden Einzelfall und ist berechtigt, das Serviceportal jederzeit zu Zwecken der Wartung, Fortentwicklung und Fehlerbehebung temporär außer Betrieb zu nehmen. Die Nutzung des Serviceportals ist nicht Vertragsgrundlage. Insbesondere ist CUNO berechtigt, das Serviceportal und seine Funktionen fortzuentwickeln, abzuändern oder ganz oder teilweise einzustellen oder durch anderweitige Beauftragungsmethoden zu ersetzen.
2. Leistungsausführung
2.1 Gegenstand
Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, schuldet CUNO die Durchführung der jeweils vereinbarten Überführungsfahrt unter Berücksichtigung der vereinbarten Routen und der vereinbarten Zeitfenster. CUNO ist nach billigem pflichtgemäßen Ermessen zur eigenständigen Abänderung von Zeiten und Fahrtrouten berechtigt, wenn hierzu gewichtige Gründe vorliegen, insbesondere:
- Sperrungen oder Staus, die die Befolgung der vereinbarten Fahrtroute oder die Einhaltung des vereinbarten Zeitplans unmöglich oder für CUNO unzumutbar machen
- nicht von CUNO durch vertragswidriges Verhalten verursachte Überschreitungen von Lenk-, Pausen- oder Arbeitszeiten
- Witterungsbedingungen
- Pannen, Schäden und Unfälle
- erforderliches Aufladen, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Ladestationen, Lademanagement von E-Fahrzeugen
Vereinbarte Zeitfenster und Termine verstehen sich vorbehaltlich der Umsetzbarkeit im ordentlichen Geschäftsgang und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Verkehrs- und Transportlage und Straßenbedingungen nach Maßgabe der jeweils aktuellen Informationslage.
Die Beförderung von Personen im Rahmen der Überführung ist ausgeschlossen.
2.2 Qualität
CUNO erbringt die Leistungen mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit keine Abreden getroffen sind, erbringt CUNO die Leistungen nach ihrem billigen Ermessen unter Berücksichtigung der zu erwartenden fachlichen Sorgfalt. Dies betrifft insbesondere die Festlegung der Fahrtroute. Bei der Fahrtroutenberechnung bemüht sich CUNO um die unter Berücksichtigung von Entfernung, Verbrauch und Fahrzeit effizienteste Routen-Auswahl unter Priorisierung des Faktors der Entfernung.
2.3 Subunternehmer
CUNO darf Dritte als Subunternehmer einschalten und außerdem auch gff. Überführungen von eigener Achse auf Fremdtransport umstellen, sofern hierdurch Mehrkosten für den Kunden nicht anfallen. Die Verantwortlichkeit von CUNO für die ihr obliegende Leistung und Sorgfalt bleibt hiervon unberührt.
3. Schäden und Versicherungen
3.1 Fahrzeug-Versicherung und Zustand
Der Kunde garantiert, dass alle unter diesem Vertrag überführten Fahrzeuge für die gesamte Fahrtroute und während der gesamten Überführungsdauer gesetzlich haftpflichtversichert sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich und versichert, dass die unter diesem Vertrag zu überführenden Fahrzeuge für die gesamte Leistungsdauer in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand sind, den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Über alle wesentlichen Besonderheiten des Fahrzeugs informiert der Kunde CUNO bei Beauftragung, insbesondere auch über bekannte Mängel, Beschädigungen und erforderliche besondere Vorsichtsmaßnahmen. Der Kunde stellt CUNO von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen und/oder geltend gemacht werden, soweit der Grund der Schadensentstehung in der Sphäre des Kunden besteht, insbesondere infolge von Mängeln des Fahrzeugs und/oder der zugehörigen Rechtsverhältnisse und Dokumente und/oder des Versicherungsschutzes.
3.2 Schäden
Das Fahrzeug befindet sich in dem Zeitraum zwischen der Fahrzeugübernahme durch CUNO (oder ihrer Erfüllungsgehilfen) und der Fahrzeugrückgabe an den Kunden (oder einen vom Kunden benannten Dritten) im Besitz von CUNO. CUNO haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen für tatsächlich entstandene Schäden, die während ihres Besitzes des Fahrzeugs entstehen. Ersatzleistungen Dritter bzw. gegen Dritte bestehende Ersatzansprüche des Kunden (z.B. aus Versicherungsverhältnissen) sind hierbei stets anzurechnen. Für bei Übergabe bereits vorhandene oder nach Abgabe entstandene Schäden haftet CUNO nicht.
Bei Übergabe des Fahrzeugs wird von CUNO ein Protokoll über den Fahrzeugzustand gefertigt. Ist der Kunde bei Übergabe nicht zugegen, gilt das von CUNO gefertigte Protokoll als zutreffend, soweit nicht der Kunde den Gegenbeweis führt. Das Fahrzeug ist in einem sauberen, trockenen, die Feststellung von Schäden erleichternden Umfeld mit guter Beleuchtung zu übergeben. Bei Übergabe enthält das Fahrzeug keine anderen Gegenstände als das zugehörige und Protokoll erfasste Zubehör und die zugehörigen Dokumente.
Ist das Fahrzeug bei Übergabe verschmutzt, schneebedeckt, nass oder das Umfeld der Übergabe nicht ausreichend beleuchtet oder verhindern andere nicht von CUNO zu vertretende Gründe eine ordnungsgemäße Begutachtung des Fahrzeugs, so gelten bei oder nach Rückgabe/Transportende festgestellte Schäden als bei Übergabe bereits vorhanden, es sei denn, der Kunde beweist das Gegenteil. Das gleiche gilt, falls das Fahrzeug bei Rückgabe an einem öffentlich zugänglichen Ort abzustellen ist. Für Schäden unterhalb der Höhe der Tür-Unterkante (insbesondere am Fahrzeugboden) haftet CUNO nur, soweit CUNO sie nachweislich pflichtwidrig verursacht hat.
Für durch Dritte verursachte Schäden, Mängel des Fahrzeugs und dessen Zubehör sowie für auftretende Pannen und nicht von CUNO zu vertretende Schadensereignisse (beispielsweise nicht schuldhaft verursachte Reifen- und Felgenschäden, Steinschlag) und deren Folgen haftet CUNO nicht. CUNO wird den Kunden mit allen zumutbaren und angemessenen Maßnahmen bei der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung und Schadensabwicklung unterstützen.
Ebenso haftet CUNO nicht für die gewöhnliche oder dem Alter entsprechende Abnutzung des Fahrzeugs und/oder zugehörigen Zubehörs, Verschmutzung während des Transports sowie für den Verlust von Gegenständen, die nicht im Übergabeprotokoll erfasst sind.
Die Übernahme- und Übergabezeiten sind dem Protokoll zu entnehmen. Etwaige Schadensreklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Ausschlussfrist von 24 Stunden werktags ab Übergabe an CUNO zu melden. Allen Reklamationen und Beanstandungen sind alle der weiteren Aufklärung und Prüfung dienlichen Informationen und Unterlagen/Nachweise beizufügen.
3.3 Keine Überlassung
CUNO wird das ihr überlassene Fahrzeug nur autorisierten Personal und nicht Dritten überlassen, es sei denn
- die Überlassung erfolgt an einen Subunternehmer zum Zweck der Ausführung des Auftrags
- die Überlassung erfolgt aus zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, beispielsweise infolge einer richterlichen Anordnung. In diesen Fällen wird CUNO den Kunden unverzüglich in Textform informieren und das weitere Vorgehen abstimmen
3.4 Ordnungswidrigkeiten
Im Falle von Ordnungswidrigkeiten, die durch die Mitarbeiter von CUNO verursacht werden, ist stets die CUNO Fleetservices GmbH als verantwortliche Stelle anzugeben. Dies gilt insbesondere, wenn Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen entstehen.
4. Vertraulichkeit
CUNO wird über vertrauliche Informationen des Kunden Stillschweigen wahren und solche Informationen nur für die Durchführung und Abwicklung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden, eine angemessene Rechtsverfolgung und Verteidigung und/oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwenden. Vertrauliche Informationen in diesem Sinne sind Geschäftsgeheimnisse nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
5. Datenschutz
CUNO und der Kunde beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde nutzt Informationen zu Mitarbeitern und/oder Subunternehmern von CUNO und deren Personal, CUNO die Daten von Ansprechpartnern, Abnehmern oder anderen einbezogenen natürlichen Personen auf Kundenseite ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter und nicht zu anderen Zwecken.
6. Vergütung
6.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kunde vergütet die Leistungen von CUNO nach Maßgabe der jeweils zuletzt vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer
CUNO hat Anspruch auf Ersatz ihrer erforderlichen und abgerechneten Aufwendungen, die ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen, insbesondere für: Kraftstoff/Energie, Schmierstoffe, Maut, Fähre. Reise- und Unterbringungskosten trägt CUNO, es sei denn sie sind auf nicht von CUNO zu vertretende Ereignisse, insbesondere Verzögerungen oder Vertragsänderungen zurückzuführen oder wurden vom Kunden freigegeben. Die Vergütung von Wartezeiten bleibt unberührt. Bei Elektrofahrzeugen werden Ladezeiten, Umwege von und zu Ladestationen, Wege von und zu Ersatzstationen bei defekten Ladestationen sowie dadurch verursachter zeitlicher Mehraufwand stets zusätzlich berechnet.
6.2 Abrechnung
Rechnungen von CUNO sind jeweils innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug auszugleichen. Die Abrechnungen von CUNO gelten als zutreffend, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen in Textform mit qualifizierter Darstellung der Beanstandungen durch den Kunden gerügt werden.
Gerät der Kunde trotz Mahnung in Verzug, so ist CUNO zur Einstellung ihrer gesamten für den Kunden erbrachten/zu erbringenden Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zulässig. Der Kunde darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von CUNO aufrechnen.
7. Sonstige Haftung
Ansprüche der Parteien auf Schadensersatz sind wechselseitig ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien einander nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypischer und vorhersehbarer Schadensbetrag ist ein Betrag von Euro 2500€ anzunehmen. CUNO bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren und dem Kunden vorbehalten, einen höheren Betrag eines vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens nachzuweisen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Parteien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
CUNO haftet darüber hinaus nicht für Einrichtungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von CUNO, insbesondere für Sperrungen, Störungen, nicht von CUNO verschuldete Unfälle oder rechtswidrige Eingriffe Dritter in Bezug auf das Internet, IT- bzw. Telekommunikationsanlagen oder Straßen.
8. Referenznennungsrecht
CUNO ist bei Unternehmern berechtigt, die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere als Referenz, unter Verwendung des Logos des Kunden zu benutzen und öffentlich zu machen. Im Rahmen der Referenznennung werden weder personelle noch finanzielle Details der Zusammenarbeit genannt, darüber hinaus keine technischen Informationen (beispielsweise zu den überführten Fahrzeugen) preisgegeben, welche über eine abstrakte Beschreibung der jeweiligen Auftragsinhalte hinausgehen.
9. Verbraucher
9.1 Widerrufsrecht
Für Verträge, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und auch nicht mit Unternehmern zustande kommen, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Für den Fall des Bestehens eines Widerrufsrechts erhält der Kunde eine Widerrufsbelehrung mit Widerrufsformular in Textform.
9.2 Vertragstext/Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann vom Kunden nach Vertragsschluss auch nicht mehr abgerufen werde. Der Kunde erhält jedoch von uns eine Vertragsbestätigung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Textform, die die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhaltet. Darüber hinaus kann der Kunde diese Geschäftsbedingungen ausdrucken oder in anderer Form abspeichern.
9.3 Bindung
Hat der Kunde innerhalb von 72 Stunden ab Übermittlung einer Bestellung keine Bestätigung unsererseits erhalten, ist er nicht mehr an seine Vertragserklärung gebunden.
9.4 Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, der Vertrag wird hierdurch für eine Partei insgesamt unzumutbar.
Stand: 04/2023
© CUNO Fleetservices GmbH